Die allgemeine Zuständigkeit des Amtsgerichts Wittlich erstreckt sich auf die Stadt Wittlich, die Verbandsgemeinde Wittlich-Land sowie die Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel, Diefenbach, Flußbach, Hontheim, Kinderbeuern, Kinheim, Kröv, Reil und Willwerscheid.

Zusätzlich zu der allgemeinen Zuständigkeit ist das Amtsgericht Wittlich als Schöffengericht in Strafsachen auch für den Bezirk des Amtsgerichts Daun zuständig.

Außerdem ist das Amtsgericht Wittlich für den Bezirk des Amtsgerichts Bernkastel-Kues und des Amtsgerichts Daun das örtlich zuständige Insolvenzgericht.

In den Räumen des Amtsgerichts Wittlich ist auch die auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Trier untergebracht.

Für die Amtsgerichtsbezirke Bernkastel-Kues, Bitburg, Daun, Hermeskeil, Prüm, Saarburg und Trier ist das Amtsgericht Wittlich sowohl das zuständige Landwirtschaftsgericht als auch das zuständige Gericht für Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregistersachen sowie die unternehmensrechtlichen Verfahren nach § 375 Nr. 1, 3 bis 14 und 16 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Eine Online-Einsicht in die bei dem Amtsgericht Wittlich geführten Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister ist bei jedem rheinland-pfälzischen Amtsgericht bzw. bei der Infothek des Landgerichts/Amtsgerichts Trier am dortigen Einsichtsterminal möglich. Wenden Sie sich bitte hierfür an die Geschäftsstelle des Amtsgerichts in der näheren Umgebung ihres Wohnorts. Dort kann auf Wunsch auch ein nichtamtlicher Registerausdruck erstellt werden. Ein amtlicher Registerausdruck kann jedoch nur durch das zuständige Registergericht erteilt werden und bedarf eines schriftlichen Antrages. Dieser kann auch elektronisch mittels E-Mail übermittelt werden.

Die E-Mail-Adresse des Registergerichts Wittlich lautet registergericht.agwil(at)ko.jm.rlp.de.

Weitere Informationen zu den in öffentlichen Registern verlautbarten Rechtsverhältnissen sind im gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de abrufbar.

Abweichend von der allgemeinen Zuständigkeit wird das automatisierte Mahnverfahren für den Amtsgerichtsbezirk Wittlich bei dem Amtsgericht Mayen und das Partnerschaftsregister bei dem Amtsgericht Koblenz geführt.

Die Personenstandssachen für den Amtsgerichtsbezirk Wittlich werden bei dem Amtsgericht Trier bearbeitet.