Amtsgericht Wittlich
Amtsgericht Wittlich
Adresse und Kontakt
Anschrift:
Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich
Postfach 1120, 54501 Wittlich
Telefon: 06571/101-0
Telefax: 06571/101-290
E-Mail: agwil(at)ko.jm.rlp.de
agwil.grundbuchamt(at)ko.jm.rlp.de
insolvenzgericht.agwil(at)ko.jm.rlp.de
registergericht.agwil(at)ko.jm.rlp.de
zeugenkontakt.agwil(at)ko.jm.rlp.de
Ein sicher verschlüsselter elektronischer Zugang zur Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 EGovGRP ist über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz eingerichtet.
Um das Nutzerkonto der Verwaltung adressieren zu können, wird auf Absenderseite ebenfalls ein Nutzerkonto benötigt.
Hierzu ist eine Registrierung unter nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich.
Dort sind auch weitere Informationen zum Registrierungs- und Versendeprozess zu finden.
Beachten Sie, dass dieser Zugang nicht für gerichtliche Verfahren genutzt werden kann!
Wichtige Hinweise für Besucher/innen und Verfahrensbeteiligte
Positiv getestete Personen, die gemäß § 3 Abs. 1 der Schutzmaßnahmen VO Rlp einer Maskenpflicht unterliegen, haben während des Aufenthalts eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen. Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind hiervon ausgenommen.
Sofern Sie positiv getestet sind und Ihnen das Maskentragen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, dürfen Sie das Landgericht Trier nicht betreten.
Sollten Sie im vorgenannten Fall z.B. als Partei, Zeuge, Rechtsanwalt oder sonstiger Verfahrensbeteiligter zu einem Termin beim Landgericht Trier geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich. Machen Sie dies bitte grundsätzlich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch.
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
- Es besteht für alle Besucher die Empfehlung, während des gesamten Aufenthalts eine Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2, zumindest aber eine medizinische Maske (OP-Maske) zu tragen.
- Daneben wird empfohlen auch weiterhin die gültigen Abstands- (Abstand von mindestens 1,5 Metern, Verzicht auf Ansammlungen sowie jeglichen Körperkontakt, insbesondere auf Hände-schütteln) und Hygieneregeln (www.infektionsschutz.de/hygienetipps.html) zu beachten.
- Die Sitzungshoheit und die damit einhergehende Befugnis zu abweichenden oder ergänzenden Anordnungen gemäß § 176 GVG bleiben unberührt.
- Weitere Informationen und nützliche (Antrags)Formulare finden zu Sie dem jeweiligen Sachgebiet auf dieser Homepage unter Service & Information https://agwil.justiz.rlp.de/de/service-informationen/ bzw. zum Insolvenzrecht unter https://agwil.justiz.rlp.de/de/themen
Gut zu wissen
Behördenleiter
Hermann J. Weber, Direktor des Amtsgerichts, Vorsitzender Richter am Landgericht
Ständiger Vertreter des Direktors:
Dr. Stefan Ehses, Richter am Amtsgericht
als ständiger Vertreter des Direktors
Mediensprecher:
Dr. Stefan Ehses, Richter am Amtsgericht
als ständiger Vertreter des Direktors
Telefon: 06571/101-202
E-Mail: agwil(at)ko.jm.rlp.de
Vertreterin:
Célia Michels, Richterin am Amtsgericht
Telefon: 06571/101-202
E-Mail: agwil(at)ko.jm.rlp.de
Geschäftsleiterin:
Annerose Grawemeyer, Justizrechtsrätin
Vertreter:
Gerrit Rauen, Justizamtmann
Bitte tragen Sie Ihr Anliegen zunächst telefonisch oder schriftlich vor. Die Mitarbeitenden des Gerichts entscheiden sodann über die Notwendigkeit der Vergeabe eines Termins.
Einzahlungen bitten wir bevorzugt durch Überweisung vorzunehmen.
Beratungshilfeanträge sollen schriftlich gestellt werden.
Es gelten folgende Sprechzeiten:
Für die Rechtsantragstelle:
Dienstag und Donnerstag jeweils von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Im Übrigen:
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12 Uhr.
Termine können im Übrigen in dringengen Fällen individuell vereibart werden.
Im Interesse Ihrer sowie unserer Sicherheit müssen Sie bei Ihrer Vorsprache mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen, die zu Verzögerungen führen können. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
Der Nachtbriefkasten des Amtsgerichts Wittlich befindet sich links vor der Eingangstür des Gerichts.
Beim Amtsgericht Wittlich ist ein WLan Hotspot eingerichtet, der allen Besuchern während der Öffnungszeiten des Gerichts einen kostenlosen Zugang zum Internet ermöglicht.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) über die Datenverarbeitung und Ihre diesbezüglichen Rechte.
Das BDSG findet Anwendung im Bereich der Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Vorrangig im Verhältnis zu diesen allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jedoch fachgesetzliche Regelungen, namentlich die speziellen Verfahrensvorschriften im 8. Buch der Strafprozessordnung (StPO) (§ 500 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO).
Die DS-GVO in Verbindung mit dem LDSG Rheinland-Pfalz erfasst die übrige Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts und die Justizverwaltung.
Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO:
- Direktor des Amtsgerichts, VRLG Hermann J. Weber
- Vertreter: RAG Stephan Okfen
- Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich
- Telefon 06571-101-0
- Telefax 06571-101-290
- E-Mail: agwil(at)ko.jm.rlp.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
- Justizamtfrau Doreen Heinemann
- Landgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier
- Telefon 0651-466-0
- Telefax 0651-466-1900
- E-Mail lgtr(at)ko.jm.rlp.de
Bei der Technik haben wir Hilfe. Die Datenverarbeitung in gerichtlichen Verfahren wird technisch vom Landesbetrieb für Daten und Information (LDI) als Dienstleister betrieben. Die dortige Verarbeitung von Nutzungsdaten erfolgt in unserem Auftrag und nach unseren Vorgaben entsprechend Art. 28 DSGVO.
Für die Verarbeitung Ihrer Daten beim Besuch unserer Homepage wird auf die Datenschutzerklärung des Justizministeriums verwiesen, die Sie über die Fußzeile der Startseite erreichen können.
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO, §§ 2 Abs. 2, 3, 26 Abs. 1 LDSG, §§ 49, 45 BDSG). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Insolvenzordnung (InsO), Grundbuchordnung (GBO), Personenstandsgesetz (PStG)) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz sowie die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten:
Stammdaten,
Kommunikationsdaten,
Vertragsdaten,
Forderungsdaten und
Zahlungsinformationen.
Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten, Behörden und Gerichten übermittelt.
Empfänger:
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
- Beteiligte des jeweiligen Verfahrens,
- Gerichte,
- Gerichtsvollzieher,
- Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen sowie
- unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 299 Abs. 2 ZPO) Dritte, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Im Rahmen von Verfahren betreffend die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen und Befreiung von Ehefähigkeitszeugnissen werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
- Beteiligte des jeweiligen Verfahrens,
- Gerichte,
- Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach Prozessordnungen,
- unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 13 FamFG) Dritte, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen,
- Justizverwaltungsbehörden anderer Bundesländer,
- Bundes- und Landesbehörden (z.B. Auswärtiges Amt, Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland)
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des „Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens“ (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustG RP) vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustGAusfV) vom 13. August 2008.
Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 13 bis 22 DS-GVO i.V.m. §§ 43 bis 46 LDSG bzw. den §§ 55 bis 58 BDSG zu:
- Information;
- Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling;
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
- Löschung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Art. 77 DS-GVO bzw. § 48 LDSG bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren:
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO und § 20 Abs. 1 LDSG.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DS-GVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).
Einzahlungen bitten wir bevorzugt bargeldlos durch Überweisung vorzunehmen.
Zahlungen an die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Wittlich können mittels Überweisung oder bar erfolgen. Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie elektronische Kostenmarken verwenden*.
Barzahlungen können nur während der Sprechzeiten des Amtsgerichts Wittlich bei der Gerichtszahlstelle erfolgen. Nicht möglich ist jedoch eine bargeldlose Zahlung mittels EC-Karte oder Kreditkarte.
Einfacher für Sie und uns ist eine Zahlung mittels Überweisung. Die Bankverbindung können Sie unter Telefonnummer 06571 – 1010 erfragen. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch einen vorbereiteten Überweisungsträger zu.
*Elektronische Kostenmarken können online erworben werden über das Justizportal der Länder (https://justiz.de/kostenmarke/index.php) nach Maßgabe der dort ausgewiesenen Verfahrensabläufe und Geschäftsbedingungen.
Wichtiger Hinweis
Bei dem Amtsgericht Wittlich ist es möglich, in allen Verfahrensarten auf elektronischem Wege Klagen einzureichen, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine zeitgemäße Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax angeboten. Weitere Informationen, wie Sie Schriftstücke elektronisch zulässig einreichen können, finden Sie hier.
Das Amtsgericht Wittlich unterhält keine offizielle Facebook-Seite. Einträge in inoffiziellen Facebook-Seiten sind nicht autorisiert.
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen, soweit diese Angelegenheiten der Justizverwaltung betreffen. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen Rechtsangelegenheiten besteht nicht.