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  • Familiengerichtliches Verfahren

Das Familiengericht ist für eine Vielzahl verschiedener Themen im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung zuständig.

Nähere Informationen zu den familiengerichtlichen Verfahren finden Sie im Downloadbereich.

Die Trennung ist für alle Beteiligten ein einschneidendes und belastendes Ereignis, vor allem für die Kinder. Diese leiden vor allem dann, wenn die Konflikte der Eltern auch nach der Trennung fortbestehen oder sich sogar noch verstärken. Um dies zu verhindern oder den Eltern zu helfen, einen Weg aus dem Konflikt zu finden, besteht die Möglichkeit, kostenlose Beratungsgespräche durch speziell geschulte Psychologen, Pädagogen und Sozialarbeiter in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen zur Trennungs- und Scheidungsberatung in mehreren Sprachen finden Sie im Downloadbereich.

Sollte ein gerichtliches Verfahren zur Regelung der Kindschaftssachen unerlässlich sein, ist in der Regel eine persönliche Anhörung der betroffenen Kinder durch das Familiengericht erforderlich. Damit die Kindesanhörung so gestaltet werden kann, dass sie für die betroffenen Kinder möglichst wenig belastend ist, wurde im Jahr 2010 beim Amtsgericht Wittlich ein Kinderzimmer eingerichtet, in dem die Anhörungen stattfinden.

© AG Wittlich

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Eherecht

Kindschaftsrecht

Wichtige Informationen für Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz

Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Eltern bleiben Eltern - Hilfen für Kinder bei Trennung und Scheidung

Allgemeines zum familiengerichtlichen Verfahren

Familiengerichtliches Verfahren in Kindschaftssachen

Informationsblätter zur Trennungs- und Scheidungsberatung im Kreis Bernkastel-Wittlich in verschiedenen Sprachen

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