Allgemeines
Für die Amtsgerichtsbezirke Bernkastel-Kues, Bitburg, Daun, Hermeskeil, Prüm, Saarburg und Trier ist das Amtsgericht Wittlich das zuständige Gericht für Handels- und Genossenschafts- sowie Vereinsregistersachen.
Das Registerverfahrensrecht ist Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Register dienen der Offenbarung von Tatsachen und Rechtsverhältnissen, die für den Rechtsverkehr von wesentlicher Bedeutung sind. Als öffentliches Verzeichnis von Rechtstatsachen sind sie insbesondere ein Mittel zur Steigerung der Publizität mit der Aufgabe, den allgemeinen Schutz des Rechtsverkehrs zu erhöhen. Das Ziel der Register ist es, die eingetragenen Tatsachen zuverlässig, vollständig und lückenlos wiederzugeben.
Eine Online-Einsicht in sämtliche rheinland-pfälzische Handels- und Genossenschaftsregister ist bei jedem rheinland-pfälzischen Amtsgericht möglich. Wenden Sie sich bitte hierfür an die Geschäftsstelle des Amtsgerichts in der näheren Umgebung ihres Wohn- oder Arbeitsorts. Dort kann auf schriftlichen oder persönlichen Antrag ein nichtamtlicher bzw. ein amtlicher Registerausdruck erteilt werden.
Die Einsichtsmöglichkeit umfasst sowohl den Inhalt des Registers, als auch die zum Handels- , Vereins- und Genossenschaftsregister (i.d.R. ab dem 01.01.2007) eingereichten Unterlagen.
Weitere Informationen zu den in öffentlichen Registern verlautbarten Rechtsverhältnissen sind im gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de abrufbar.
Amtsgericht Wittlich
- Registergericht -
Kurfürstenstraße 63
54516 Wittlich
registergericht.agwil(at)ko.jm.rlp.de
Warnhinweis
Immer wieder werden im Zusammenhang mit öffentlichen Bekanntmachungen von Handels- oder Vereinsregistereintragungen Angebote, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen verschickt, die nicht von den Justizbehörden stammen, aber den Anschein amtlicher Schreiben erwecken. Dritte unterbreiten mit diesen Schreiben oft lediglich ein Angebot zur Registrierung in privaten Datenbanken.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die durch die Eintragung im Handels- oder Vereinsregister entstandenen Gerichtsgebühren und die für die Veröffentlichung der Eintragung aufgewendeten Auslagen ausschließlich durch die Landesjustizkasse Mainz eingezogen werden.