Grundsätzlich werden die Zwangsversteigerungstermine der Gerichte im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Die Terminbestimmungen werden in der Regel auch an der Gerichtstafel des Amtsgerichts und daneben ca. 1 Monat vor dem Termin an den für die amtlichen Bekanntmachungen bestimmten Stellen der Städte und Gemeinden angebracht.
Zusätzliche Veröffentlichungen können in Printmedien und/oder im Internet erfolgen.
Die Entscheidung hierüber ist von Objekt zu Objekt verschieden und von den einzelnen Rechtspflegerinnen/Rechtspflegern abhängig.
Die hiesigen Rechtspflegerinnen/Rechtspflegern veröffentlichen die Zwangsversteigerungstermine in einer Vielzahl von Einzelfällen zusätzlich in der regionalen Tageszeitung (Printmedium, ca 1 Monat vor Termin) und/oder kostenfrei abrufbar im Internet unter www.hanmark.de. Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung in Printmedien oder im Internet besteht nicht.